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LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2017 - L 2 R 267/16 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.06.2017 - L 2 R 267/16 (https://dejure.org/2017,96151)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Juni 2017 - L 2 R 267/16 (https://dejure.org/2017,96151)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 09.03.2016 - S 28 R 109/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2017 - L 2 R 267/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 29.03.1996 - 1 BvR 1238/95
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2017 - L 2 R 267/16
Die Ausgestaltung der einzelnen tatbestandlichen Voraussetzungen für eine rentenrechtliche Berücksichtigung für Kindererziehungs- bzw. Betreuungszeiten unterfällt der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 1996 - 1 BvR 1238/95 - juris).Bezeichnenderweise hat das BVerfG auch die vorausgegangene Entscheidung des Gesetzgebers für verfassungsgemäß angesehen, wonach (vor Inkrafttreten des RV- Leistungsverbesserungsgesetzes) für vor 1992 geborene Kinder lediglich ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden konnte (§ 249 Abs. 1 SGB VI), wohingegen bezogen auf die Erziehung von später geborenen Kindern gemäß § 56 Abs. 1 SGB VI eine dreijährige Kindererziehungszeit anzuerkennen ist (BVerfG, B.v. 29. März 1996, aaO).
- LSG Bayern, 31.05.2016 - L 6 R 685/15
Mütterrente - Übergangsregelung im Rentenpaket 2014 verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2017 - L 2 R 267/16
3. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorstehend erläuterten gesetzlichen Vorgaben sind - wie bereits das SG zutreffend ausgeführt hat - nicht ersichtlich (vgl. im gleichen Sinne auch Beschluss des Bayerischen Landessozialgericht vom 31. Mai 2016 - L 6 R 685/15 -, NZS 2016, 590). - BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2017 - L 2 R 267/16
Es handelt sich der Struktur nach um eine Stichtagsregelung, deren Zulässigkeit in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gerade auch im Zusammenhang mit der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Beiträgen zur Kindererziehung ausdrücklich anerkannt ist, und zwar ausdrücklich auch unter Berücksichtigung der mit jeder Stichtagsregelung unvermeidlich verbundenen gewissen Härten (BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 -, BVerfGE 87, 1 , Juris-Rn. 145).